Wohnunterstützung
Sie können um Wohnbeihilfe ansuchen
- Für geförderte Mietwohnungen
- Für nicht geförderte Mietwohnungen
- Für eine geförderte Eigentumswohnung, deren Errichtung im Geschossbau und bei Umfassender Sanierung vor dem 1.6.2004 gefördert wurde
Dem Ansuchen beizulegen sind
- Einkommensnachweis aller im Haushalt lebender Personen
- Kopie des Hauptmietvertrages (bei Mietwohnungen)
- Kopie des Staatsbürgerschaftsnachweises
- Meldebestätigung aus zentralem Melderegister – von allen im Haushalt lebenden Personen
Nähere Informationen und Formulare finden Sie auf der Seite des Landes Steiermark.